TQM und HACCP-Experten GbR
Gerd Bente & Prof. Dr. Annette Grinôt
Ihre Partner für HACCP, Lebensmittelhygiene
und Projektmanagement

Seminare und Coaching in der Kur- und Wellness Stadt Bad Wildbad

Schulung lt. § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung

Schulung lt. § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung

Lebensmittelunternehmer haben lt. Verordnung (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel XII (3) zu gewährleisten, dass:


alle Anforderungen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Schulungsprogramme für die Beschäftigten bestimmter Lebensmittelsektoren eingehalten werden.

Die Regelung für Deutschland erfolgte in § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung


Hiernach besteht eine Verpflichtung zur Schulung für Personen:

  • die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen


  • Sie gilt nicht für das Handhaben verpackter Lebensmittel und
  • für die Primärproduktion


  • Ausnahmen von dieser Verpflichtung bestehen für Personen, die eine Ausbildung in einem Lebensmittelberuf genossen haben.

Die Inhalte dieser Schulung sind in Anlage 1 der Lebensmittelhygiene-Verodnung festgelegt:


Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene


  1. Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
  2. Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
  3. Lebensmittelrecht
  4. Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
  5. Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
  6. Havarieplan, Krisenmanagement
  7. Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
  8. Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
  9. Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen,
    ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
  10. Reinigung und Desinfektion
Share by: