Lebensmittelunternehmer haben lt. Verordnung (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel XII (3) zu gewährleisten, dass:
alle Anforderungen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Schulungsprogramme für die Beschäftigten bestimmter Lebensmittelsektoren eingehalten werden.
Die Regelung für Deutschland erfolgte in § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung
Hiernach besteht eine Verpflichtung zur Schulung für Personen:
Die Inhalte dieser Schulung sind in Anlage 1 der Lebensmittelhygiene-Verodnung festgelegt:
Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene
Neu: Zoom online
Infoline 2024
1. Termin: 22. Februar 2024
2. Termin: 25. April 2024
3. Termin: 22.August 2024
4. Termin: 28.November 2024