Zeitbedarf für die Schulung: ca. 2, 5 Stunden
Lebensmittelunternehmer haben lt. Verordnung (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel XII (1) zu gewährleisten, dass:
Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden.
Lt. DIN 10514 über Hygieneschulungen soll diese Schulung 1 x jährlich durchgeführt werden und z. B. folgende Inhalte enthalten:
2. Basiswissen Lebensmittelrecht (Auszug)
3. Gute Hygienepraxis (Auszug)
4. HACCP-Konzept – Was ist das?
5. Eckpunkte Allergenmanagement
6. Betriebliches Allergenmanagement
7. Corona-Maßnahmen
Erfolgskontrollen sollten durchgeführt werden.
Die Schulungen und Belehrungen sind zu dokumentieren
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot
Was ist das Besondere an unseren Schulungen:
Neu: Zoom online
Infoline 2024
1. Termin: 22. Februar 2024
2. Termin: 25. April 2024
3. Termin: 22.August 2024
4. Termin: 28.November 2024