Die Kennzeichnung der Zusatzstoffe, z. B. in Speise- und Getränkekarten oder Speiseplänen wurde neu geregelt. ...
Die Verordnung ist seit 09.06.21 in Kraft.
Insbesondere neu ist, dass für die Kennzeichnung von Zusatzstoffen bei losen Lebensmitteln die Möglichkeit geschaffen wurde, diese Kennzeichnung analog der Allergenkennzeichnung vorzunehmen.
So kann die Kennzeichnung unter bestimmten Voraussetzungen z. B. durch einen Aushang in der Verkaufsstätte, ein sonstiges schriftliches elektronisches Informationsangebot oder auch mündlich erfolgen.
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